Definition Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel

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Verbrauchsprodukte

Die Verbrauchsprodukte sind für die einmalige Nutzung bestimmt. Die Pflegekasse übernimmt hierfür maximal EUR 40 pro Monat. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad festgestellt wurde und der Pflegebedürftige zuhause gepflegt wird.

Gesetzlich Versicherte können die Pflegemittel entweder über einen Lieferdienst beziehen, der auch die Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt oder selbstständig beschaffen und dabei in Vorleistung gehen. Privatversicherte erhalten vom Lieferservice oder Verkäufer der Pflegehilfsmittel eine Rechnung, die sie bei der privaten Krankenversicherung einreichen.

Übersicht Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:

  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzbekleidung
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen (Einweg)

 

Achtung: Inkontinenzartikel wie Windeln für Erwachsene fallen nicht unter die Pflegehilfsmittel. Sie zählen zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Hierfür wird ein Rezept vom Hausarzt benötigt.

Technische Pflegehilfsmittel

Als technische Pflegehilfsmittel werden Pflegeprodukte bezeichnet, die wiederverwendbar sind. Diese werden oftmals leihweise von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Wer die Leihgabe ohne triftigen Grund ablehnt, muss die Kosten selbst übernehmen.

Auf volljährige gesetzlich Versicherte kommt eine Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln in Höhe von 10 Prozent zu, höchstens aber EUR 25 pro Pflegehilfsmittel. Bei Leihgaben entfällt die Zuzahlung.

 

Übersicht technische Pflegehilfsmittel

  • Waschsysteme
  • Lagerungsrollen/ -kissen
  • Hausnotrufsysteme
  • Gehhilfen wie Gehstützen oder Rollatoren
  • Rollstuhl
  • Toilettenstuhl
  • Pflegebetten

Hilfsmittel beantragen

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind alle Hilfsmittel aufgelistet, deren Kosten von der GKV anteilig oder komplett übernommen werden.

Die privaten Krankenkassen greifen auf den sogenannten Hilfsmittelkatalog zurück, der alle Hilfsmittel enthält, deren Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Die Pflegehilfsmittel sind in einem gesonderten Abschnitt zu finden.

https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home

https://www.rehadat-gkv.de/?pgnr

Antrag zur Kostenübernahme

Der Antrag zur Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln kann formlos direkt bei der Pflegekasse gestellt werden. Zu beachten ist dabei die Laufzeit: entweder genehmigt die Pflegekasse den Antrag unbegrenzt oder mit einer Laufzeit von einem Jahr.

 

Der Antrag kann auch über den Anbieter der Pflegehilfsmittel gestellt werden. Er wird von der Pflegekasse geprüft und nach Bewilligung erhält man das Pflegehilfsmittel.

 

Eine weitere Möglichkeit ist die Empfehlung durch den Gutachter der Medizinischen Dienstes, der während der Begutachtung Empfehlungen abgibt. Nach Zustimmung der pflegenden Angehörigen gilt diese Empfehlung als Antrag.

 

Auch eine Pflegekraft kann eine Empfehlung abgeben und ein Formular für den Kostenträger ausfüllen.

 

Nach Antragstellung muss die Pflegekasse innerhalb von drei Wochen über die Kostenübernahme entscheiden. Ist ein medizinisches Gutachten erforderlich, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Liegt nach Ablauf der Frist keine Rückmeldung vor, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.

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