Erklärung: Kurzzeitpflege

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Wie funktioniert die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege für Senior:innen ist eine vorübergehende Betreuungsform, die für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden kann. Dabei werden die Senior:innen vollstationär in einem Heim untergebracht. Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht erfolgen kann, weil beispielsweise die pflegenden Angehörigen erkranken, Urlaub machen oder zur Kur fahren oder wenn die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vorübergehend nicht möglich ist, bietet sich die Kurzzeitpflege an. Sie kann bei Bedarf auch mit einer Verhinderungspflege kombiniert werden, ist aber im Gegensatz dazu nicht ambulant möglich.

  • Dauer: Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen in Anspruch genommen werden. In Ausnahmefällen kann sie verlängert werden.
  • Betreuung: In der Kurzzeitpflege werden Senior:innen verschiedene Betreuungs- und Unterstützungsangebote geboten, z.B. Mahlzeiten, Beschäftigungsangebote, Pflege- und Gesundheitsdienstleistungen.
  • Kosten: Die Kosten für eine Kurzzeitpflege teilen sich auf in Pflegekosten, Investitionskosten und Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Die Pflegekosten werden von den Pflegekassen übernommen, wenn mindestens Pflegestufe 2 vorliegt. Eine Zuzahlung kann jedoch erforderlich sein. Bei der Einstufung in Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbeitrag für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen.
  • Zugang: Eine Anmeldung zur Kurzzeitpflege ist in der Regel über eine Pflegeberatungsstelle oder direkt bei der Einrichtung möglich. Beachte, dass nur eine begrenzte Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung steht. Wenn also ein Urlaub geplant wird, solltest du so früh wie möglich in der Einrichtung anfragen.
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