Erklärung: Verhinderungspflege

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Wie funktioniert die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und dient dazu, pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, etwa wenn sie krank werden oder vorübergehend eine Auszeit benötigen.

  • Dauer: eine Ersatzpflegekraft wird für bis zu 6 Wochen pro Jahr gestellt, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist. Die Ersatzpflegekraft kann stunden- oder tageweise eingesetzt werden. 
 
  • Kosten: Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen. Hierbei kann ein Betrag von bis zu 1.612 EUR pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der übernommenen Kosten ist auch davon abhängig, ob die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder einem „Nicht-Verwandten“ übernommen wird. Führt jemand die Ersatzpflege aus, der mit dem Pflegebedürftigen zusammenwohnt oder bis zum 2. Grad mit ihm verwandt ist, übernimmt die Kasse einen geringeren Teil der Kosten.
 
  • Voraussetzungen: Um eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, muss die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Pflegeperson muss den/die Senior:in mindestens 6 Monate zuhause gepflegt haben, bevor sie erstmalig verhindert ist. Zudem muss die Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragt werden und es muss nachgewiesen werden, dass eine Verhinderung der pflegenden Person vorliegt.

 

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