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Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit kommen zahlreiche Herausforderungen auf Familien und Angehörige zu. Dabei reichen die neuen Aufgaben von Unterstützung im Alltag, Umgang mit Erkrankungen und medizinische Versorgung über administrative Aufwände bis hin zur mentalen Unterstützung.
Um diesen Aufgaben Herr oder Herrin zur werden, ist es deshalb wichtig vor allem frühzeitig gemeinsam darüber zu sprechen und sich vorzubereiten. Wenn Eltern oder Großeltern zunehmend Hilfe im Alltag benötigen und absehbar ist, dass sie sich in Zukunft nicht mehr allein versorgen können, solltest du folgendes tun:
Wenn es so weit ist, dass bei deinem/r Senior:in eine Pflegebedürftigkeit besteht, gibt es einige wichtige erste Schritte für die Angehörigen.
Die zuständige Pflegekasse erreichst du über die Krankenkasse, bei der dein/e Senior:in versichert ist. Ein Anruf genügt. Notiere dir dabei das Datum des Anrufes, denn bei einer Bewilligung wird ab diesem Tag die Pflegeleistung rückwirkend vergütet.
Von der Krankenkasse erhältst du den Antrag auf Pflegeleistungen. Fülle ihn aus und weise darauf hin, dass dieser an die Pflegekasse geleitet werden soll. Einen Musterbrief findest du auch unter: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2020-09/Musterbrief_Pflegegrad_beantragen.pdf
Je früher du den Antrag stellst, umso früher bekommt ihr die Leistungen!
Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Beratung. Ein Pflegeberater kontaktiert dich nach der Antragsstellung. Besprich die individuellen Bedürfnisse und Wünsche entsprechend eurer Pflegesituation.
Die Pflegekasse schickt Unterlagen und einen Gutachter zur Festlegung des Pflegegrades zu euch nach Hause. Der Gutachter prüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dies kann auch ohne vorherige Anmeldung geschehen.
Folgendes kannst du zur Vorbereitung des Gutachterbesuchs tun:
1.Medikamente
Erstelle eine Liste aller verschriebenen und einzunehmenden Medikamente vor dem Besuch des Gutachters.
2. Hausarztbesuch
Lasse den aktuellen Gesundheitszustand deines/r Senior:in vom Hausarzt überprüfen und den geistigen und körperlichen Zustand deines/r Senior:in einschätzen.
3. Krankenakte
Lasse dir vom Hausarzt deines/r Senior:in die Krankenakte aushändigen. Das setzt eine Vollmacht bzw. die Einverständniserklärung des/r Senior:in voraus. Wichtig sind verordnete Medikamente, durchgeführte OPs und Reha-Aufenthalte, Physiotherapien etc.
4. Pflegetagebuch
Führe mindestens eine Woche lang ein Pflegetagebuch, in dem du festhältst, welche täglichen Pflegeaufgaben erledigt werden müssen und wo ihr Hilfe benötigt. Es sorgt für Transparenz. Frage bei der Pflegekasse nach einer Vorlage.
5. Häusliches Umfeld
Verändere nichts im Wohnumfeld deines/r Senior:in, damit der Gutachter sich ein realistisches Bild der Lage machen kann. Er wird beurteilen, wie mobil der/die Senior:in ist: kommt er/sie eigenständig in die Wohnung oder benötigt er/sie Hilfe beim Weg ins Bad oder Schlafzimmer? Wie sauber/ ordentlich ist die Wohnung? Kann dein/e Senior:in sich selbst Essen zubereiten? Vergisst er/sie z.B. den Herd auszuschalten? Braucht er/sie Unterstützung bei Arztbesuchen? Nutzt der/die Senior:in bereits Pflegehilfsmittel? Welche würden ihm in der aktuellen Situation helfen?
6. Rückfragen an Pflegende
Am Besuchstag des Gutachters sollten alle mit der Pflege betreuten Personen für Rückfragen zur Verfügung stehen. Wichtig sind folgende Fragen: Wer ist eingebunden in die Pflege? Benötigt er/sie dabei Unterstützung oder ist sogar damit überfordert? Wieviel Zeit steht für die Pflege zur Verfügung? Wie lange ist dein/e Senior:in täglich allein?
7. Selbsteinschätzung
Bereite deine/n Senior:in darauf vor, dass der Gutachter erfragen wird, inwieweit er/sie die Pflegebedürftigkeit akzeptiert bzw. verweigert.
Der MDK ermittelt auf Basis deines Antrages und des Gutachterbesuchs, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Pflegestufe angemessen ist. Dieses Gutachten wird dann von der Pflegekasse überprüft. Danach erhältst du den Bescheid. Du kannst auch das Gutachten anfordern. Du erhältst eine Pflegestufe oder kannst schriftlich Widerspruch gegen die Beurteilung bei der Pflegekasse einlegen.
Ist der Pflegebedarf genehmigt, analysiert der Pflegeberater den Hilfsbedarf und ermittelt weitere Möglichkeiten und Hilfen. Frage nach einem individuellen Versorgungsplan.