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Wenn du dich dafür entscheidest, eine/n Angehörige:n zu pflegen, solltest du auch frühzeitig mit deinem/r Arbeitgeber:in darüber sprechen. Wichtig ist in jedem Fall, die Umstände offen und ehrlich darzustellen. Nur so kann dein/e Arbeitgeber:in deine Situation einschätzen und gegebenenfalls Hilfe anbieten. Beachte dabei folgende Punkte:
Pflegezeit: Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) besagt, dass Arbeitnehmer:innen sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein halbes Jahr ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen können, wenn sie einen pflegebedürftige/n Angehörige:n zuhause betreuen. Es ist auch möglich, sich im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit kurzfristig für maximal 10 Tage freistellen zu lassen. Der/die Arbeitgeber:in kann einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit beispielsweise vom Hausarzt des zu Pflegenden verlangen.
Die sechsmonatige Freistellung ist möglich für Angestellte eines Betriebs mit mehr als 15 Mitarbeiter:innen. In Unternehmen mit mehr als 25 Angestellten gibt es alternativ die Möglichkeit der Familienpflegezeit. Dabei darfst du die wöchentliche Mindestarbeitszeit für eine Maximaldauer von 24 Monaten auf 15 Wochenstunden reduzieren.
Es gelten genaue Vorschriften für die Anmeldung von Pflegezeit und Familienpflegezeit. Weitere Informationen findest du hier https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html
Arbeitszeitmodell: Besprich mit deinem/r Arbeitgeber:in, ob du deine Arbeitszeit reduzieren oder flexibler gestalten kannst, um die Pflege und Betreuung deines/r Senior:in zu organisieren.
Arbeitsplatzgestaltung: Überlege gemeinsam mit deinem/r Arbeitgeber:in, ob es möglich ist, bei Bedarf von zuhause aus zu arbeiten.
Unterstützungsangebote: erkundige dich bei deinem/r Arbeitgeber:in, ob eine betriebliche Unterstützung bei der Organisation der Pflege angeboten wird. Manche Arbeitgeber:innen arbeiten mit Dienstleistern zusammen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu fördern.
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