Hier sind einige wichtige Informationen zum Pflegegeld:
- Voraussetzungen: Um Pflegegeld zu erhalten, muss eine Pflegeversicherung in Deutschland bestehen, mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege muss zuhause durch eine private Pflegeperson erfolgen.
- Beantragung: Um das Pflegegeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Ein Telefonanruf oder formloses Anschreiben reicht aus. Daraufhin erhält der/die Pflegebedürftige alle Formulare, die für den Antrag benötigt werden.
- Auszahlung: Solange die o.g. Voraussetzungen bestehen, erhält man das Pflegegeld monatlich von der Pflegekasse. Der Anspruch ist zeitlich unbegrenzt und gilt ab dem Tag der Antragstellung. Das Pflegegeld wird nicht an die Pflegeperson ausgezahlt, sondern steht ausschließlich dem Pflegebedürftigen zu und ist nicht zweckgebunden. Der/Diejenige kann frei entscheiden, ob er/sie es den pflegenden Angehörigen für ihren Aufwand zukommen lässt.
- Versteuerung: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und zählt für die pflegebedürftige Person weder als Einkommen noch hat es Auswirkungen auf die Rente. Auch für die pflegenden Angehörigen zählt die Auszahlung, die sie als Anerkennung vom Pflegebedürftigen erhalten, nicht als Einkommen. Der Betrag darf maximal die Höhe des Pflegegeldbetrages ausmachen. Das Pflegegeld ist nicht steuerpflichtig. Erhalten Personen ohne persönliche Bindung das Pflegegeld als Zahlung, so müssen sie es als Einkommen versteuern.