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Mit dem Alter und meist zunehmenden körperlichen Beschwerden gelten andere Anforderungen an die Wohnräume. Barrierefreiheit ist ein äußerst relevantes Thema in diesem Kontext, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können.
Die Pflegekasse bezuschusst die sogenannten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000€. Nachfolgend erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Umbaumaßnahmen es gibt und gefördert werden und weitere Informationen rund um das Thema.
Häufig lauern bei älteren Menschen Gefahren im Bad und beim Treppensteigen. Dabei drohen Stürze und eine allgemeine Unsicherheit in den eigenen vier Wänden steigt.
Vor allem wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen in verschiedenen Wohnbereichen wie dem Bad, der Küche im Schlafzimmer und im Treppenhaus können den Bewohnern enorme Sicherheit und Selbstständigkeit zurückgeben. Teilweise erleichtern sie auch die Pflege durch Angehörige.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme oder auch als Wohnraumanpassung bei den Pflegekassen bekannt, soll das selbstständige Leben von Personen im häuslichen Umfeld erleichtern.
Die Person, die weitestgehend selbstständig bleiben soll, kann sowohl höheren Alters sein, eine Behinderung haben oder pflegebedürftig sein.
Pflegekassen bezuschussen im Rahmen der Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.
Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit der Person – ein anerkannter Pflegegrad.
Im Sozialgesetzbuch sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgehalten. Zusätzlich müssen die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen min. eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Welche Umbaumaßnahmen finanziert die Pflegekasse?
Maßnahmen, die:
Was ist eine Maßnahme?
Die Pflegeversicherung versteht unter „einer“ Maßnahme alle gleichzeitig beantragte Maßnahmen.
So kann es sinnvoll sein, mehrere geplante Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchzuführen, um wiederholt Fördermittel zu erhalten.
Beispiele für Umbaumaßnahmen
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Umbaumaßnahmen. Folgend werden typische Beispiele aus der Praxis aufgelistet. Dabei wird noch eine Unterscheidung zwischen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Wohnung getroffen.
Tipp: Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einer Wohnung, kann jede Person separat den Zuschuss von 4.000€ beantragen.
In einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen können die Zuschüsse zusammengerechnet werden. Pro WG werden maximal 16.000€ pro Maßnahme bewilligt.
Folgende Umbauten gelten gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Die Pflegekasse zahlt je Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000€. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, wie in einer Wohngruppe, zusammen wohnen, werden bis zu 16.000€ von der Pflegekasse übernommen. Der Anspruch auf den Zuschuss besteht ab Pflegegrad 1 und verändert sich auch nicht bei höheren Pflegegraden.
Wichtig: Bei allen Maßnahmen, die mehr als der 4.000€ kosten, wird ein Eigenanteil fällig für den Betrag über den Förderzuschuss. Kostet ein Umbau z.B. 5.500€, dann beträgt der Eigenanteil 1.500€.
Bevor irgendwelche Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie, um den Zuschuss von 4.000€ zu erhalten, einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen geknüpft.
Nur wenn im Vorhinein die entsprechende Maßnahme bewilligt wurde, kann der Zuschuss fließen. Ein formloses Schreiben, in dem die notwendigen Umbauarbeiten beschrieben und ihr Anliegen darlegen reicht hierfür aus.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, die den Pflegebedürftigen mit zunehmender Immobilität das eigenständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern sollen. Dies kann z.B. die Installation eines Treppenliftes oder das Verlegen von rutschfesten Bodenbelägen sein.
Den Antrag auf Zuschüsse für die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen Sie bei der Pflegekasse. Die Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ein formloses Anschreiben reicht hierfür aus. Beschreiben Sie die Maßnahme und weshalb diese notwendig ist. Beantragen Sie den Zuschuss am besten vor Beginn des Umbaus.
Nein, ohne anerkannten Pflegegrad kannst du keinen Zuschuss der Pflegekasse erwarten.
Einen Zuschuss für wohnraumverbessernde Maßnahmen kann ab Pflegegrad 1 beantragt werden.
Die Höhe der Förderung ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt bis zu 4.000€ bzw. bis zu 16.000€ für Wohngruppen.