Wohnraumverbessernde Maßnahmen

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Mit dem Alter und meist zunehmenden körperlichen Beschwerden gelten andere Anforderungen an die Wohnräume. Barrierefreiheit ist ein äußerst relevantes Thema in diesem Kontext, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können. 

Die Pflegekasse bezuschusst die sogenannten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000€. Nachfolgend erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Umbaumaßnahmen es gibt und gefördert werden und weitere Informationen rund um das Thema.   

Inhaltsverzeichnis

Häufig lauern bei älteren Menschen Gefahren im Bad und beim Treppensteigen. Dabei drohen Stürze und eine allgemeine Unsicherheit in den eigenen vier Wänden steigt. 

Vor allem wohnumfeldverbessernde Umbaumaßnahmen in verschiedenen Wohnbereichen wie dem Bad, der Küche im Schlafzimmer und im Treppenhaus können den Bewohnern enorme Sicherheit und Selbstständigkeit zurückgeben. Teilweise erleichtern sie auch die Pflege durch Angehörige.

Definition

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme oder auch als Wohnraumanpassung bei den Pflegekassen bekannt, soll das selbstständige Leben von Personen im häuslichen Umfeld erleichtern. 

Die Person, die weitestgehend selbstständig bleiben soll, kann sowohl höheren Alters sein, eine Behinderung haben oder pflegebedürftig sein. 

Pflegekassen bezuschussen im Rahmen der Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit maximal 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierefreiheit pro Pflegebedürftigen. Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.

Voraussetzungen nach § 40 SGB XI

Grundvoraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit der Person – ein anerkannter Pflegegrad. 

Im Sozialgesetzbuch sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgehalten. Zusätzlich müssen die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen min. eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Die Maßnahmen ermöglichen die häusliche Pflege erst. 
  2. Die Umbauten erleichtern die häusliche Pflege erheblich und verringern die Belastung für den Pflegebedürftigen.
  3. Die Umbaumaßnahmen ermöglichen eine selbstständigere Lebensführung

Umsetzungsmöglichkeiten

Welche Umbaumaßnahmen finanziert die Pflegekasse?

Maßnahmen, die:

  • die Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen.
  • einen wesentlichen Eingriff in die Bausubstanz erfordern und diese dauerhaft verändern.
  • technische Hilfestellung geben. 
INFO

Was ist eine Maßnahme?

Die Pflegeversicherung versteht unter „einer“ Maßnahme alle gleichzeitig beantragte Maßnahmen.

So kann es sinnvoll sein, mehrere geplante Maßnahmen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchzuführen, um wiederholt Fördermittel zu erhalten. 

Beispiele für Umbaumaßnahmen 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss zu den Umbaumaßnahmen. Folgend werden typische Beispiele aus der Praxis aufgelistet. Dabei wird noch eine Unterscheidung zwischen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Wohnung getroffen. 

Umbaumaßnahmen außerhalb der Wohnung

  • rutschsichere Ausstattung der Stufen im Treppenhaus
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Einbau eines Personenaufzuges
  • Festinstallierte Rampen
  • Absenkung des Briefkastens auf Greifhöhe
  • Einbau von Gegensprechanlagen
  • Treppenlifter
  • Abbau von Türschwellen
  • umfassbare Handläufe auf beiden Seiten der Treppen

Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohnung

  • Installation eines Treppenlifts
  • Anbringen beidseitiger Geländer
  • Verlegung von rutschfesten Bodenbelägen
  • Barrierefreie Dusche
  • Umbau von einer Badewanne zu einer Dusche
  • Installation eines Badewannenlifts
  • Abbau von Türschwellen
  • Vergrößerung von Türen
  • Schaffung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte
  • Installation von Bewegungsmeldern für den nächtlichen Weg zur Toiletten
  • Absenkung der Fenstergriffe
  • Verbreiterung der Türen
  • Verlegen von rutschhemmenden Bodenbelägen
  • Höhenanpassung der Küchengeräte
  • Anpassen der Höhe der Toilette (oder höhenverstellbar)
  • freien Zugang zum Bett
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Tipp: Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einer Wohnung, kann jede Person separat den Zuschuss von 4.000€ beantragen.

In einer Wohngemeinschaft mit mehreren Pflegebedürftigen können die Zuschüsse zusammengerechnet werden. Pro WG werden maximal 16.000€ pro Maßnahme bewilligt.

Folgende Umbauten gelten gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 

  • Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank oder einer Waschmaschine
  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen
  •  Brandschutzmaßnahmen
  • Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich
  • Rollstuhlgarage
  • Errichtung eines überdachten Sitzplatzes
  • elektrischer Antrieb einer Markise
  • Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung
  • Schönheitsreparaturen
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden
  • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen

Kosten & Zuschuss der Krankenkassen

Die Pflegekasse zahlt je Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000€. Wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, wie in einer Wohngruppe, zusammen wohnen, werden bis zu 16.000€ von der Pflegekasse übernommen. Der Anspruch auf den Zuschuss besteht ab Pflegegrad 1 und verändert sich auch nicht bei höheren Pflegegraden. 

Wichtig: Bei allen Maßnahmen, die mehr als der 4.000€ kosten, wird ein Eigenanteil fällig für den Betrag über den Förderzuschuss. Kostet ein Umbau z.B. 5.500€, dann beträgt der Eigenanteil 1.500€.

Altenpflege

Antrag

Bevor irgendwelche Umbaumaßnahmen bei Ihnen oder ihrem Angehörigen beginnen, müssen Sie, um den Zuschuss von 4.000€ zu erhalten, einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist die Krankenkasse des Pflegebedürftigen geknüpft. 
Nur wenn im Vorhinein die entsprechende Maßnahme bewilligt wurde, kann der Zuschuss fließen. Ein formloses Schreiben, in dem die notwendigen Umbauarbeiten beschrieben und ihr Anliegen darlegen reicht hierfür aus.    

Welche Daten sollten im Antrag enthalten sein?
  • Name, Anschrift und Versichertennummer des Pflegebedürftigen
  • Kontoverbindung des Pflegebedürftigen
  • Beschreibung der Umbaumaßnahmen
  • bestenfalls Kostenvoranschläge und Kontaktdaten der Handwerker
  • Information, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst wurden

Häufig gestellte Fragen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, die den Pflegebedürftigen mit zunehmender Immobilität das eigenständige Leben in ihrem Zuhause erleichtern sollen. Dies kann z.B. die Installation eines Treppenliftes oder das Verlegen von rutschfesten Bodenbelägen sein.

Den Antrag auf Zuschüsse für die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen Sie bei der Pflegekasse. Die Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Ein formloses Anschreiben reicht hierfür aus. Beschreiben Sie die Maßnahme und weshalb diese notwendig ist. Beantragen Sie den Zuschuss am besten vor Beginn des Umbaus.

Nein, ohne anerkannten Pflegegrad kannst du keinen Zuschuss der Pflegekasse erwarten.  

Einen Zuschuss für wohnraumverbessernde Maßnahmen kann ab Pflegegrad 1 beantragt werden. 

Die Höhe der Förderung ist unabhängig vom Pflegegrad und beträgt bis zu 4.000€ bzw. bis zu 16.000€ für Wohngruppen.